Rechtsprechung
LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07 AS ER C |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutz; Sicherung des effektiven Rechtsschutzes bei Gewährleistung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 16.10.2006 - S 1 AS 756/06
- SG Augsburg, 14.12.2006 - S 1 AS 756/06
- LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07 AS ER C
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Rechtliches Gehör sichert, dass die Parteien mit Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfGE 107, 395 (409)). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Da es dem Betroffenen ermöglichen soll, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen, muss in der Regel vor deren Erlass hinreichend Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden (vgl. BVerfGE 9, 89 (96)). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32 (35); 53, 219 (222)).
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs dient damit dem Ziel, einen effektiven Rechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfGE 81, 123 (129)). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gibt dem Beteiligten grundsätzlich ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (BVerfGE 1, 418 (429); st. Rspr.). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Von einem Beruhen kann dann ausgegangen werden, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass bei Unterbleiben des Verstoßes eine günstigere Entscheidung ergangen wäre (vgl. BVerfGE 7, 239 (241); 13, 132 (145); 19, 142 (144); st. Rspr.). - BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32 (35); 53, 219 (222)). - BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2007 - L 7 B 24/07
Von einem Beruhen kann dann ausgegangen werden, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass bei Unterbleiben des Verstoßes eine günstigere Entscheidung ergangen wäre (vgl. BVerfGE 7, 239 (241); 13, 132 (145); 19, 142 (144); st. Rspr.).